
Kein Rückgaberecht für Eshop Käufe
Maik
Wie nun bekannt wurde, hat die Klage Deutschlands und Norwegens auf Grundlage von Verbraucherrechtsverletzungen Nintendos keinen Erfolg erzielt. Nintendo war in die Kritik geraten, als Publisher keine Rückgabe von digitalen Spielekäufen zuzulassen, selbst wenn es sich um Vorbestellungen handelte. Da u.a. in Deutschland jedoch üblich ist, von Vorbestellungen zurückzutreten, wurde gegen Nintendo geklagt. Nun wurde jedoch gerichtlich entschieden, dass das EU Verbraucherrecht auch offiziell nicht für Nintendo in diesem Punkt gelten wird.
Wie seht ihr das? Sind Vorbestellungen bei euch ohnehin klare Geschichten oder hattet ihr schon einmal den Fall, dass ihr euch am liebsten umentschieden hättet? Sagt es uns in den Kommentaren!

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