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Verbot von gewaltbeherrschten Spielen

Dark Dragon

Das Bundeskabinett hat heute den von vielen umstrittenen Entwurf zu ersten Änderungen im Jugendschutzgesetz angenommen. Der Entwurf besagt, dass besonders realistische, grausame Spiele mit Tötungshandlung mit einem weit reichenden Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden sollen.

Außerdem wird mit dem Entwurf festgelegt, dass die Alterskennzeichnung der USK gut sichtbar, unten links auf der Frontseite mit mindesten 1200mm² vertreten sein muss, sowie mit 250mm² auf dem Bildträger

Damit soll der erste Schritt gegen die "Killerspiele" eingeleitet sein.

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