Darum sollen Minderjährige geschützt werden.
Damit wurde die Hauptkundschaft vergrault.

So weit ich das weiß, brauchst du nur eine Ausschankgenehmigung,
wenn der Alk in Glässern ist.
Bei geschlossenen Flaschen braucht man die wohl nicht. Fals ich mich da irre,
kann mich gerne jemand korrigieren.
