ebay mal wieder...

Diskussionen rund ums NES und die Welt der Videospiele.

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Mr.Smith
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ebay mal wieder...

Beitrag von Mr.Smith » So Apr 13, 2008 12:01

Ich habe letztens ein Castlevania in gutem Zustand zum Sofort Kauf gefunden und nicht lange gezögert auf den "Kaufen"-Button zu drücken.
Gestern habe ich das gute Stück von der Post abgeholt und dann kam das böse Erwachen:
Link zur Auktion

und das was ankam:
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Vorne top

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Hinten flop
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NES-o-holic316
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Beitrag von NES-o-holic316 » So Apr 13, 2008 12:03

Sone Verarsche. :puke:
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Rodland, komplett (ital. Version) ergattert :party: :party: :party:
The Flintstones - Sorpresa al picco del dinosauro, komplett ... endlich ist es mein :cry: :cry: :cry:
The Simpsons - Bart vs. the Radioactive Man, komplett

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megamanfreak1980
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Beitrag von megamanfreak1980 » So Apr 13, 2008 12:29

mmh.. verarsche würd ich das nich nennen.. es gibt keinerlei beschreibung zum zustand des artikels und man sieht die ovp auch nur von vorn. von daher bin ich immer vorsichtig bei solchen auktionen wo nix beschrieben ist! bei solch auktionen muß man immer mit ovp schäden rechnen die an der rückseite sind!

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suicider
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Beitrag von suicider » So Apr 13, 2008 12:57

megamanfreak1980 hat geschrieben:mmh.. verarsche würd ich das nich nennen.. es gibt keinerlei beschreibung zum zustand des artikels und man sieht die ovp auch nur von vorn. von daher bin ich immer vorsichtig bei solchen auktionen wo nix beschrieben ist! bei solch auktionen muß man immer mit ovp schäden rechnen die an der rückseite sind!
das wäre ja grad die Pflicht des Verkäufers solche offensichtlichen Schäden anzugeben. Ansonsten könnte man das auch als arglistige Täuschung bezeichnen. Mein Beileid :dead:

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mi213
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Beitrag von mi213 » So Apr 13, 2008 13:17

Ich muß megamanfreak1980 recht geben. Auch wenn sowas sehr ärgerlich ist und ich im ersten moment genau so wie du reagieren würde, ist es doch so, das der Typ ne behaubtet hat das die OVP im top Zustand ist. Hätte er das jetzt behaubtet währe es betrug, aber so gilt die regel: gekauft wie gesehen. Auserdem steht dir ja die Möglichkeit vorher bei Unklarheiten den Verkäufer anzuschreiben und zu fragen.
Naja und 13€ Sofortkauf? Da hätte man sich doch was bei denken können.
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Mr.Smith
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Beitrag von Mr.Smith » So Apr 13, 2008 13:48

Natürlich muss man bei 13 Euro mit Schäden rechnen aber er hatte auch andere günstige Angebote laufen und "Castlevania" war auch falsch geschrieben. Somit hätte es auch einfach sein können, dass er sich nicht so gut auskennt und einfach nur nen Dachbodenfund loswerden will.
Ich habe zwar damit gerechnet, dass die OVP rückseitig irgendwelche Mängel hat aber nicht mit soetwas.
Mir ist durchaus bewusst, dass es kein Betrug in dem Sinne ist. Aber es ist eine Frechheit etwas derartiges einfach zurückzuhalten.
Ich hab ihn ja auch nicht negativ bewertet, werde ihn aber mal anschreiben und mal sehn was er dazu zu sagen hat.
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Almdudler
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Beitrag von Almdudler » So Apr 13, 2008 17:42

Grundsätzlich gilt, dass wenn eine Sache vom Normal-Zustand abweicht gekennzeichnet werden muss. Und so wie die OVP aussieht ist das hier der Fall.

Google mal nach Rechtshinweisen, schicke sie dem Verkäufer und mit ein bißchen Glück bekommst Du Dein Geld, oder einen Teil davon erstattet.

Parapid
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Beitrag von Parapid » Mo Apr 14, 2008 09:39

Genau das ist wieder ein Beispiel für unseriöse Verkäufer bei Online-Auktionen.
Ich bin ein Game and Watch Sammler und oft muss ich mich ärgern, wenn bei der Auktion steht, dass das Spiel "neuwertig" ist (siehe: ricardo.ch). Und dann beim Erhalt des Spiels ist hinten entweder ein anderer Batteriedeckel dran oder das Stützteil ist abgebrochen oder das Schlimmste (das habt ihr alle bestimmt schon erlebt wenn ihr NES, SNES, N64 oder GB Games gekauft habt: Jemand schreibt hinten mit wasserfestem schwarzen Filzstift seine Initialen oder seinen kompletten Namen hin... in der Auktion wird oft nur die Vorderseite fotografiert oder da wird erst noch ein Bild aus google hochgeladen.
Mein vollstes Beileid Mr. Smith, sei jedoch froh, dass es sich nur um 13 Euro handelt.
Ich als regelmässiger Einkäufer bei Onlineauktionen habe sicher schon 150 Euro für Games ausgegeben die nicht meinen Erwatungen entsprochen haben in puncto Zustand.

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Mr.Smith
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Beitrag von Mr.Smith » Mo Apr 14, 2008 17:32

Wen es interessiert, ich habe in den AGB's von Ebay gestöbert und folgenden Abschnitt gefunden:
"Verkäufer müssen ihre Angebote richtig und vollständig beschreiben. Dabei müssen sie alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie eventuelle Mängel wahrheitsgemäß angeben."
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Ambola
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Beitrag von Ambola » Mo Apr 14, 2008 19:04

Na dann, brumms ihm auf! ;-)

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Beitrag von Mr.Smith » Mo Apr 14, 2008 22:34

Ich habe gerade mit ihm telefoniert und alles geklärt.
Wieder erwarten war er sehr nett und verständnisvoll und hat mir versichert, dass es keine böse Absicht war.
Er schickt mir ein Spiel zum Ausgleich zu, somit sind meine Versandkosten und der Wertverlust gedeckt.

Nochmal Glück gehabt.
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Beitrag von Ambola » Mo Apr 14, 2008 22:49

und um welches spiel handelt es sich, wenn ich fragen darf?

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Beitrag von Mr.Smith » Mo Apr 14, 2008 23:04

Ich möchte das hier nicht weiter breittreten.
Ich hab ihn freundlich angeschrieben, er hat sich gemeldet, wir haben das Problem gelöst.
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Schmidt-Dudley
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Beitrag von Schmidt-Dudley » Di Apr 15, 2008 07:02

Das ist doch spitze. :)
Ich hab auch schon festgestellt das man sich mit einigen Ebayverkäufern gut einigen kann. :thumbup:

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