Also wenn Kunden uns drohen uns zu verklagen und Prozesskosten und bla ist uns das eigentlich Scheissegal


Moderator: wynk
Nach dem was Arion sagt, hat er mit diesem Anbieter keinen Vertrag geschlossen.NR20 hat geschrieben:Wir wissen ja gar nicht, ob die einen Grund haben die Forderung einzuklagen.
Und? Liegt die Beweislast im Luxemburg etwa beim BEklagten, der sich freibeweisen muss? Also im Rest der zivilisierten Welt jedenfalls nicht.NR20 hat geschrieben: Fakt ist, dass Arion wohl nix beweisen kann. (Wenn der Account mit der PayPal Zahlung aktiviert wurde).
Ja, ist auch logisch, denn gerade wenn ihr ein seriöses Unternehmen seid, wird die absolut überwiegende Masse eurer Forderungen auch berechtigt sein. Da wären mir solche "Drohungen" auch "Scheissegal".NR20 hat geschrieben: Also wenn Kunden uns drohen uns zu verklagen und Prozesskosten und bla ist uns das eigentlich Scheissegal(Und jetzt bitte nix von wegen Unseriös hier
)
Naja, wenn der Account über sein PayPal account eröffnet wurde, dann muss er es beweisen ja.Osa-chan hat geschrieben:Nach dem was Arion sagt, hat er mit diesem Anbieter keinen Vertrag geschlossen.NR20 hat geschrieben:Wir wissen ja gar nicht, ob die einen Grund haben die Forderung einzuklagen.
Wenn wir also davon ausgehen, dass er hier nicht lügt (und warum sollte er?), dann wissen wir sehr wohl, dass keine berechtige Forderung existiert, zumindest allem Anschein nach.
Und? Liegt die Beweislast im Luxemburg etwa beim BEklagten, der sich freibeweisen muss? Also im Rest der zivilisierten Welt jedenfalls nicht.NR20 hat geschrieben: Fakt ist, dass Arion wohl nix beweisen kann. (Wenn der Account mit der PayPal Zahlung aktiviert wurde).
Stimmt natürlich, aber wir kriegen auch oft Anfragen von der Inkassofirma "So ist der Fall, wollt ihr klagen?" Wir sehen uns den Fall an und entscheiden dann, ob die Sache vor Gericht geht oder nicht. Manchmal muss man das Risiko eben eingehen.Ja, ist auch logisch, denn gerade wenn ihr ein seriöses Unternehmen seid, wird die absolut überwiegende Masse eurer Forderungen auch berechtigt sein. Da wären mir solche "Drohungen" auch "Scheissegal".NR20 hat geschrieben: Also wenn Kunden uns drohen uns zu verklagen und Prozesskosten und bla ist uns das eigentlich Scheissegal(Und jetzt bitte nix von wegen Unseriös hier
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Ändert nichts daran, dass ihr zahlen müsst, wenn ihr mal jemanden klagt, gegen den es doch keine berechtigte Forderung gab.
Ney, wird kaum reichen. Zumal man ja vermutlich noch rausfinden kann, von wo der Überweisungsauftrag kam.NR20 hat geschrieben:Naja, wenn der Account über sein PayPal account eröffnet wurde, dann muss er es beweisen ja.Osa-chan hat geschrieben:Nach dem was Arion sagt, hat er mit diesem Anbieter keinen Vertrag geschlossen.NR20 hat geschrieben:Wir wissen ja gar nicht, ob die einen Grund haben die Forderung einzuklagen.
Wenn wir also davon ausgehen, dass er hier nicht lügt (und warum sollte er?), dann wissen wir sehr wohl, dass keine berechtige Forderung existiert, zumindest allem Anschein nach.
Und? Liegt die Beweislast im Luxemburg etwa beim BEklagten, der sich freibeweisen muss? Also im Rest der zivilisierten Welt jedenfalls nicht.NR20 hat geschrieben: Fakt ist, dass Arion wohl nix beweisen kann. (Wenn der Account mit der PayPal Zahlung aktiviert wurde).
Usenext hat dann nämlich ein auf seinen Namen eröffnetes Konto, mit einer Zahlung von seinem Konto. Eine Zahlung vom eigenen Konto ist ja wohl Beweis genug um zu sagen, dass er das Konto eröffnet hat. Da er nicht belegen kann, dass sein PayPal Konto gehackt wurde, hat er nix in der Hand.
Ja, aber in dem Fall würde das kein vernünftiger Jurist tun, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.NR20 hat geschrieben:Stimmt natürlich, aber wir kriegen auch oft Anfragen von der Inkassofirma "So ist der Fall, wollt ihr klagen?" Wir sehen uns den Fall an und entscheiden dann, ob die Sache vor Gericht geht oder nicht. Manchmal muss man das Risiko eben eingehen.Ja, ist auch logisch, denn gerade wenn ihr ein seriöses Unternehmen seid, wird die absolut überwiegende Masse eurer Forderungen auch berechtigt sein. Da wären mir solche "Drohungen" auch "Scheissegal".NR20 hat geschrieben: Also wenn Kunden uns drohen uns zu verklagen und Prozesskosten und bla ist uns das eigentlich Scheissegal(Und jetzt bitte nix von wegen Unseriös hier
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Ändert nichts daran, dass ihr zahlen müsst, wenn ihr mal jemanden klagt, gegen den es doch keine berechtigte Forderung gab.
Naja, da schreib ich lieber hin, dann kann ich mir wenigstens die Zeit nehmen einen ordentlichen Brief zu formulieren.NR20 hat geschrieben:Ich bin ja noch immer für Schildern...kannst bestimmt auch Anrufen und dann direkt feedback kriegen.
Also, irgendwelche Ideen was ich da noch erwähnen sollte und was ich auf jedenfall ändern muss?Am 15.01.2010 erhielt ich von Ihnen ein Schreiben bezüglich der Begleichung eines offenen Betrages von 162,80 Euro, im Auftrag von Usenext, an Ihr Unternehmen. Bis dahin hatte ich keinerlei Kenntnis über einen angeblich von mir erstelltes Konto bei dieser Firma. Dem Datum des Rechungsbetrages nach, schließe ich darauf die Kontoerstellung bei Usenext über mein Paypal-Konto ablief, zu dem sich in diesem Zeitraum unberechtigt Zugriff verschafft wurde. Seit dem Stand ich jedoch zu keinem Zeitpunkt in Kommunikation mit Usenext. Weder wurde ich über eine Kontoerstellung informiert, noch wurde ich wegen eines zu zahlenden Betrages abgemahnt. Daher sehe ich auch keinen gültigen Vertragsabschluss mit Usenext gegeben. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wie der Vertragsabschluss mit Usenext zustande gekommen sein soll und welche Daten bei der Registrierung des Kontos angegeben wurden.